Wenn es um deine berufliche Zukunft geht, stehen dir verschiedene Optionen offen, wie du deine Selbstständigkeit gestalten kannst. Es gibt klare Kriterien, die darüber entscheiden, ob du als Freiberufler arbeiten kannst oder ob du ein Gewerbe anmelden musst. Erfahre hier alles Wichtige zu diesem Thema
Die Unterscheidung zwischen einer gewerblichen und einer freiberuflichen Tätigkeit ist von großer Bedeutung, da es spezifische Regelungen für freie Berufe gibt. Als Freiberufler musst du beispielsweise kein Gewerbe anmelden. Als Freiberufler zahlst du nur Einkommenssteuer und unter bestimmten Voraussetzungen Umsatzsteuer, während die Gewerbesteuer für dich keine Rolle spielt im Gegensatz zu Gewerbetreibenden. Wenn du dich für eine freiberufliche Tätigkeit entscheidest, solltest du dies spätestens vier Wochen nach Beginn der Tätigkeit dem Finanzamt mitteilen.
Aufgrund der spezifischen Regelungen für Freiberufler ist es ratsam, zu Beginn abzuklären, ob du als Freiberufler oder Gewerbetreibender eingestuft wirst. Am besten klärst du dies mit deinem zuständigen Finanzamt. Dabei geht es nicht um eine formale Anerkennung deiner Freiberuflichkeit, sondern um die steuerliche Einordnung. Diese Auskunft ist unverbindlich und wird vom Finanzamt erteilt. Für eine verbindliche Festlegung müssen sehr hohe Kriterien erfüllt sein.
Insbesondere bei künstlerischen Tätigkeiten ist es wichtig zu klären, ob diese als freiberuflich gelten oder ein Gewerbe angemeldet werden muss. Hierbei kann die Hilfe eines Sachverständigen im Zweifelsfall nützlich sein. Eine solche Bewertung kann beispielsweise vom Verband Bildender Künstler und Künstlerinnen Württemberg e.V. (VBKW) durchgeführt werden.
Die persönliche Arbeitsleistung ist ein entscheidendes Kriterium, um eine freiberufliche Tätigkeit von einem Gewerbe abzugrenzen.
Wenn du als Freiberufler aufgrund deiner eigenen Fachkenntnisse eigenverantwortlich und leitend handelst, musst du kein Gewerbe anmelden, selbst wenn vorgebildete Arbeitskräfte unter deiner Anleitung arbeiten, sofern auch diese freiberuflich tätig sind. Die leitende Tätigkeit muss sich nicht nur auf einen Teilbereich, sondern auf die gesamte Tätigkeit erstrecken. Du handelst leitend, wenn du nicht nur die Arbeit durchführst, sondern auch die Organisationsstruktur bestimmst. Zudem trägst du die Verantwortung für jeden Auftrag.
Es besteht auch die Möglichkeit einer Kombination aus freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit. Hierzu kannst du deinen Steuerberater, Rechtsanwalt oder das IFB, das Institut für Freie Berufe Nürnberg, konsultieren.
Hinweis: Eine freiberufliche Tätigkeit unterscheidet sich von einer freien Mitarbeit und ist nicht damit gleichzusetzen.

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